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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metrolik GmbH
Die Vertragsbedingungen der Firmen werden ohne ausdrückliche schriftliche Zusage nicht übernommen.
Die Lieferung des Kaufgegenstands erfolgt in Übereinstimmung mit den Verkaufsunterlagen. Geringfügige Änderungen bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Erhebung einer Mängelrüge.
Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweiligen Preislisten.
Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen mittels Post- oder Banküberweisung ohne Skonto in Schweizerfranken zu bezahlen.
Bei Zahlung innert 10 Tagen wird ein Skonto von 2% gewährt.
Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist ist ohne Mahnung einen Zins von 5% geschuldet.
Es gelten die in der Schweiz gesetzlich geltenden Widerrufsrechte im Online-Handel.
6.2 Der Gewährleistungsanspruch des Kunden wird nach Wahl von Metrolik GmbH durch Nachbesserung (Reparatur), Nachlieferung gleichwertiger mängelfreier Ersatzware, Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) erfüllt. Nachbesserungen (Reparaturen) werden durch Metrolik GmbH oder durch von ihr beauftragte Vertragswerkstätten ausgeführt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritte mit der Reparatur zu beauftragen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt bei technischem Eingriff und Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen des Herstellers zurückzuführen sind.
6.3 Bei Nachlieferung gleichwertiger mängelfreier Ersatzware beträgt die Gewährleistungsfrist erneut 2 Jahre ab Mitteilung der Abholbereitschaft der Ersatzware an den Kunden. Bei Nachbesserung (Reparatur) gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Mitteilung der Abholbereitschaft der nachgebesserten (reparierten) Ware an den Kunden, wobei Metrolik GmbH in diesem Fall nur Gewähr für ausgeführte Reparaturarbeiten und verwendete Ersatzteile leistet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der gesamten Ware während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab erstmaliger Zustellung oder Abholung der Ware (vgl. Ziff. 7.1) bleiben davon unberührt.
6.4 Zur Geltendmachung und Abwicklung des Gewährleistungsanspruchs hat sich der Kunde an den Kundendienst der Metrolik GmbH zu wenden und die Originalrechnung vorzulegen. Sämtliche Transporte, z.B. der Transport zu Metrolik GmbH oder der Rücktransport zum Kunden, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Etwaige Servicegänge (Heimreparaturen) gehen zu Lasten des Kunden. Unterliegt ein zu behebender Mangel nicht der Gewährleistung und hätte der Kunde dies erkennen können, so trägt er sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten. Eine Haftung der Metrolik GmbH für Datenverlust und Datenbeschädigung ist ausgeschlossen.
6.5 Unabhängig von der Haftungsgrundlage haftet Metrolik GmbH bei gegebenen Haftungsvoraussetzungen unbeschränkt im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Zudem haftet Metrolik GmbH bei gegebenen Haftungsvoraussetzungen unabhängig von der Haftungsgrundlage für von ihr absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen schliesst Metrolik GmbH ihre Haftung unabhängig von der Haftungsgrundlage soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich aus.
7.2 Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
7.3 Ausser bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Klagen der Sitz von Metrolik GmbH.
Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen von Metrolik GmbH das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig.